KOSTEN

Kostenerstattung und Abrechnung

Je nach Versicherungsträger erfolgt die Abrechnung von Krankenfahrten auf unterschiedliche Weise. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen – wenn möglich – die direkte Abrechnung, damit für Sie kein unnötiger Aufwand entsteht.

Krankenkassenabrechnung
Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten.
Sozialversicherungen
Abrechnung mit Unfall- und Rentenversicherung.
Berufsgenossenschaften
Krankenfahrten nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Private Krankenversicherung
Abrechnung für privatversicherte Patienten.

Krankenkassenabrechnung – gesetzlich versichert

Für gesetzlich versicherte Patienten übernehmen wir bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung die Abrechnung der Krankenfahrten direkt mit der zuständigen Krankenkasse.

  • Ärztliche Verordnung: Voraussetzung für die Kostenübernahme.
  • Genehmigung: In bestimmten Fällen vorab erforderlich (z. B. geplante Behandlungen).
  • Direkte Abrechnung: Kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Sozialversicherungen

Auch Sozialversicherungsträger wie die Unfall- oder Rentenversicherung übernehmen in vielen Fällen die Kosten für notwendige Krankenfahrten. Dies betrifft insbesondere Patienten nach Arbeits- oder Wegeunfällen sowie im Rahmen von Rehabilitations- und Nachsorgemaßnahmen.

  • Unfallversicherung: Fahrten nach Arbeits- oder Wegeunfällen.
  • Rentenversicherung: Transporte im Zusammenhang mit Reha oder Nachsorge.

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften übernehmen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung häufig die Kosten für Krankenfahrten, wenn diese im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten stehen.

  • Fahrten zu Arzt- und Behandlungsterminen nach Arbeitsunfällen
  • Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung

Private Krankenversicherung

Auch privatversicherte Patienten können unseren Krankenfahrdienst in Anspruch nehmen. Der Ablauf unterscheidet sich hier etwas von der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Ärztliche Verordnung: Grundlage für die Abrechnung.
  • Kostenübernahme: Vorabklärung mit der privaten Krankenversicherung empfohlen.
  • Rechnung: Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Unser Service für Sie:
Wir beraten Sie gerne zur Kostenerstattung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Abrechnung mit Ihrem Kostenträger.